Hinweise zur Abgabe von Abschlussarbeiten (B.A. und M.A.)

Bitte beachten Sie für die Abgabe von Abschlussarbeiten folgende Vorgaben:

Bachelorstudiengang Gesellschaftswissenschaften:

Diese Information ist vor allem für diejenigen wichtig, die von der PO 2012 in die PO 2019 „zwangsgewechselt“ wurden. Seit dem 30.09. sind diese Studierenden in der PO 2019.

Mit der neueren Änderungsordnung der PO vom 25.1.2023 gilt im BA GeWi verpflichtend die digitale Abgabe von Abschlussarbeiten:

§ 16 Annahme und Bewertung der Bachelorarbeit 
(2) Die Bachelorarbeit ist fristgemäß in elektronischer Form über das CMS in der Applikation Abgabe Abschlussarbeiten einzureichen.

Diese wichtige Änderung ist offenbar nicht im BA bekannt. Die Abgabe von Bachelorarbeiten in gedruckter Form ist ungültig. Bitte wenden Sie sich ggf. an den Fakultätsprüfungsausschuss.

Masterstudiengang Politikwissenschaft:

Für den Master Politikwissenschaft regelt der § 14 der Fachprüfungsordnung:

(2) Die Masterarbeit ist fristgemäß in zweifacher Ausfertigung beim Zentralen Prüfungsamt abzuliefern. Es sollen gedruckte und gebundene Exemplare eingereicht werden. Darüber hinaus ist die Arbeit auf einem Datenträger als PDF gespeichert abzugeben.

Die Berechnung aller Fristen erfolgt durch das Zentrale Prüfungsamt und nicht durch die Studierenden!

Für Fragen stehen das Zentrale Prüfungsamt oder der zuständige Prüfungsausschuss zur Verfügung.

Stand dieser Informationen: Oktober 2023