Hinweise zur Abgabe von Abschlussarbeiten (B.A. und M.A.)

In letzter Zeit wurden gehäuft Abschlussarbeiten nicht fristgerecht bzw. an der falschen Stelle abgegeben. Bitte beachten Sie für die Abgabe von Abschlussarbeiten folgende Vorgaben:

Bachelor- und Masterarbeiten sind „fristgemäß in zweifacher Ausfertigung beim Zentralen Prüfungsamt abzuliefern. Es sollen gedruckte und gebundene Exemplare eingereicht werden. Darüber hinaus ist die Arbeit auf einem Datenträger als PDF Datei gespeichert abzugeben.“

(§16 Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Gesellschaftswissenschaften und §14 Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Politikwissenschaft)

Die Berechnung der Fristen erfolgt durch das Zentrale Prüfungsamt und nicht durch die Studierenden!

Weitere Hinweise:

  • Wird die Bachelor-/Masterarbeit nicht fristgerecht im ZPA eingereicht, gilt sie als mit „nicht ausreichend“ bewertet.
  • Zusammen mit den gebundenen Exemplaren muss eine separate schriftliche eidesstattliche Versicherung eingereicht werden. Die eidesstattliche Versicherung muss von den Studierenden handschriftlich unterschrieben werden. Die eidesstattliche Versicherung ist über die Internetseite des Zentralen Prüfungsamtes abzurufen.
  • Falls Studierende das RWTH-Logo verwenden möchten, müssen die entsprechenden Regelungen beachtet werden, die auf der Internetseite das Zentralen Prüfungsamtes veröffentlicht sind.
  • Der Titel der Abschlussarbeit muss dem Titel auf dem Anmeldebogen entsprechen. Sollte eine Änderung des Titels notwendig sein, muss dies vor Abgabe der Abschlussarbeit beim Prüfungsausschuss begründet und beantragt werden. Das Thema und die Aufgabenstellung dürfen dadurch nicht verändert werden.

Für Fragen stehen das Zentrale Prüfungsamt oder der zuständige Prüfungsausschuss zur Verfügung.